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Der Friedhof an der Hasenheide (Hier wird in einigen Tagen eine Darstellung des neuen Garnisonfriedhofs am Columbiadamm, Stadtbezirk Neukölln, erscheinen.) Zur Vorgeschichte Friedhöfe wachsen aus dem Kern einer Stadt heraus, etwa den Jahresringen eines Baumes vergleichbar. Wie aus den archäologischen Grabungen um die Nicolai-Kirche im Nicolai-Viertel an der Spree bekannt ist, befanden sich dort im Gründungskern der Stadt Berlin die ersten Begräbnisplätze. Mit zunehmender Größe eines Gemeinwesens wurden die Friedhöfe an den jeweiligen Siedlungsrand verlegt. So geschah es auch in Berlin; die Begräbnisplätze wanderten an den Stadtrand, beiderseits der Stadtmauern. Es lagerte sich mit dem Wachsen einer Stadt ein Friedhofsring nach dem anderen um den ursprünglichen Stadtkern. Ein Gleiches ist auch für die Berliner Garnisonfriedhöfe feststellbar. Als ein erster Begräbnisplatz der Berliner Garnisongemeinde noch innerhalb der Stadtgrenzen kann der zum Heilig-Geist-Hospital gehörende Friedhof im Bereich der Burgstraße angesehen werden. Die erste eigene Friedhofsanlage der Garnison waren die „Alten Berliner Garnisonfriedhöfe" in der Linien- bzw. in der Kleinen Rosenthaler Straße in der Spandauer Vorstadt. Die Bezeichnung „Alte" verweist auf den Unterschied zu den später, im 19. Jahrhundert entstandenen neuen Begräbnisstätten der Berliner Garnison in der Hasenheide in Neukölln und in der Müllerstraße im Wedding. Bisher konnte nicht eindeutig geklärt werden, wann genau diese Friedhöfe an der Linienstraße eingerichtet wurden und wann die ersten Beisetzungen stattgefunden haben. Einige historische Quellen, wie die bereits erwähnte Munifizenzurkunde, weisen als Gründungsjahr auf das Jahr 1706. Auch in einer weiteren Quelle wird darauf verwiesen, daß im Jahre 1706 der Garnisonkirche ein einheitlicher Friedhof übergeben und später durch die Gormannstraße getrennt worden sei. Es finden sich aber auch Hinweise, nach denen zumindest der Soldatenfriedhof bereits im Jahre 1703 angelegt gewesen sein muß. So, wenn im Jahre 1867 geschrieben wird, daß eben dieser Friedhof nach nunmehr 164 Jahren geschlossen werden soll. Ein spezielles Entstehungsjahr dieser Friedhöfe muß also offengelassen werden. Nur soviel ist sicher belegbar, daß bis zum Jahre 1706 der Friedhof angelegt gewesen sein muß. Dies geht aktenkundig aus dem „Traubuch bei der heyl. geistkirchen" hervor. Hier finden sich Eintragungen unter der Überschrift: Verzeichnis derer so verstorben im Jahre 1706 und auf dem neuen Garnisonkirchhofe sind begraben worden, „Neu"- weil sich nicht mehr auf dem Friedhof des Heilig-Geist-Hospitals befindend. Auch der Chronist Johann Friedrich Walther nennt das Gründungsjahr 1706. Aus den Auswertungen der Sterberegister und Kirchenbücher geht hervor, daß der Friedhof im gesamten 18. Jahrhundert ein Schattendasein geführt haben muß. Während die bedeutenden Beisetzungen in den Grüften der Kirche stattfanden, ließen nur ärmere Familien ihre verstorbenen Angehörigen auf den Friedhöfen beerdigen. Aus diesem Grunde blieb dort auch die Grabmalkunst weitgehend bedeutungslos. Mit dem Erlaß des Preußischen Landrechts im Jahre 1794 rückte der Garnisonfriedhof aus seiner anfänglichen Bedeutungslosigkeit heraus, denn in seiner Folge entwickelte sich diese Friedhofsanlage zu einer personal- und kunstgeschichtlich bemerkenswerten Begräbnisstätte auch für begüterte Familien. Vornehmlich betraf dies den heute noch erhaltenen Offiziersfriedhof, aber auch der Soldatenfriedhof erfuhr hierdurch eine Aufwertung. Dieses Preußische Landrecht hatte u.a. festgelegt, daß ...in den Kirchen und in bewohnten Gegenden der Städte [...] keine Leichen beerdigt werden sollen. Hieraus resultierte neben seiner Aufwertung gleichzeitig seine Existenzgefährdung, weil dieser Friedhof, nunmehr innerhalb bewohnter Gegenden liegend, unter den Verbotsparagraphen fiel. Diese Ambivalenz blieb für die Geschichte der Friedhöfe im ganzen 19. Jahrhundert bestehen. Aus diesem Grunde kam es nach dem Jahre 1860 in Außenbezirken wie der Hasenheide im Süden von Berlin und dem Wedding im Norden zur Gründung der neuen Garnisonfriedhöfe. Als Grenze für die Zuordnung der Friedhöfe zu den Regimentern galten die Straßen Unter den Linden und Frankfurter Allee.
Um den Bestrebungen des Polizeipräsidenten zur Schließung des Alten Berliner Garnisonfriedhofs, nicht zuletzt auch aufgrund mangelnder Pflege und Sorgfalt, entgegenzuwirken, wurden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vornehmlich auf dem Gemeinenfriedhof zunächst umfangreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt. Die bis dahin lediglich als morscher Bretterzaun vorhandene Umfriedung wurde erneuert und ein regelrechter Pflegedienst durch die Regimenter eingeführt. Jedem Regiment wurde jeweils ein Friedhofsfeld zur Pflege zugewiesen. Es wurde eine Belegungsordnung festgelegt und der Friedhof in Felder mit feststehenden Reihen aufgeteilt. Offenbar konnten bis dahin die Familien die Grabstellen für ihre Verstorbenen nach eigenem Gutdünken aussuchen. Um Kosten zu sparen, durften sie sogar die Gräber für ihre verstorbenen Angehörigen auch selbst ausheben. Hierfür war ein Entgelt von lediglich 2 Groschen zu zahlen, während sonst für die Beisetzung eines Soldaten 6 Groschen, für Familienangehörige 2-4 Groschen als Gebühr zu entrichten waren. In dieser Zeit wurden Brunnen angelegt und über 300 Bäume angepflanzt. Weitere Baulichkeiten waren auf diesem Friedhof nicht vorhanden; man nutzte die des Offiziersfriedhofs mit, so auch die Kapelle. Aber letztlich halfen all diese Maßnahmen nicht mehr. Nachdem noch Gefallene des preußisch-österreichischen Krieges aus dem Jahre 1866 beigesetzt worden waren, wurde diese Begräbnisstätte 1867 geschlossen. (Wir empfehlen an dieser Stelle die Lektüre des vom Förderverein Alter Berliner Garnisonfriedhof e.V. 1995 im Verlag Haude & Spener heraufgegebenen Buches "Der Alte Berliner Garnisonfriedhof im Spannungsfeld zwischen Scheunenviertel und Monbijou"). --------------------
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